Seit heute gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sie regelt einheitlich die Verarbeitung personenbezogener Daten insb. durch private Firmen.
Datenschutz ist nichts Neues, die DS-GVO baut auf bereits bestehenden Regelungen innerhalb der EU auf. Sie ergänzt und verschärft diese an einigen Stellen deutlich und implementiert auch durchaus höhere Bußgelder bei Verstößen.
Es würde den Rahmen dieses Blogartikels sprengen alle Feinheiten der DS-GVO aufzuzählen. Dazu gibt es reichlich Material im Netz (s. Links weiter unten). Das Wichtigste sei hier daher nur kurz genannt: Jeder, der personenbezogene Daten seiner Kunden verarbeitet - d.h. in irgendeiner Form erhebt, erfasst, organisiert oder speichert - muss dazu die explizite Einwilligung seiner Kunden einholen. Darüber hinaus muss der Kunde darüber informiert werden, welche Daten konkret verarbeitet werden und wozu diese genutzt werden. Diese Informationen müssen den Kunden sehr einfach zugänglich gemacht werden, sei es auf der Website oder physisch.
Ebenso besteht die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, sobald im Unternehmen mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben.
Welche Auswirkungen die DS-GVO genau im geschäftlichen Alltag haben wird, muss sich noch zeigen, fest steht aber schon jetzt, dass die Veränderungen weitreichend sein werden.
Weitereführende Links:
https://www.datenschutz.org/dsgvo/
https://dejure.org/gesetze/DSGVO
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, gerne per Email oder direkt über unser Kontaktformular.